Chippflicht für Hunde

Hundeabgabeverordnung 2013

Schon seit längerem besteht für Hundebesitzer/innen die Verpflichtung, ihrem Tier einen Mikrochip implantieren zu lassen, durch den das Tier eindeutig zugeordnet werden kann. Seit Jahresbeginn 2010 ist die Übergangsregelung ausgelaufen, ab sofort drohen den Besitzern empfindliche Strafen, wenn ein Hund ohne Chip erwischt wird. Das Fehlen des Chips bei einem Hund kann für die Besitzer/innen teuer werden. Im Wiederholungsfall kann die Strafe für diese Verwaltungsübertretung mehr als 3.000 Euro betragen.

Derzeit können Hundehalter/innen ihre Tiere auf zwei Wegen melden: Sie lassen den gechippten Hund bei der Bezirkshauptmannschaft registrieren oder sie beauftragen gleich den Tierarzt beim Chippen mit der Durchführung der Meldung. Ab dem Sommer wird eine dritte Möglichkeit dazukommen. Dann sollen Hundebesitzer/innen die Registrierung auch bequem via Internet mit Hilfe eines Passwortsystems selbst vornehmen können.

 

12.02.2010